Zur Erstattung eines dem Luftverkehrsunternehmen wegen fehlenden Visums auferlegten Bußgelds
Dem Urteil des BGH vom 15.5.2018 lag der Sachverhalt zugrunde, dass ein Fluggast einen Flug nach Indien buchte. Da er bei seiner Ankunft in Indien nicht über das erforderliche Visum verfügte, verhängten die indischen Behörden gegen das Luftverkehrsunternehmen eine Bußgeld von ca. 1.415 €.
Nach dem Urteil des für das Reiserecht zuständigen X. Zivilsenates ist das Berufungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass den Beklagten die vertragliche Nebenpflicht getroffen hat, den Flug nicht ohne die für eine Einreise nach Indien erforderlichen Dokumente, insbesondere nicht ohne das erforderliche Visum anzutreten. Da ein Mitverschulden des Luftverkehrsunternehmens in Betracht kommt – es besteht hier die eigene rechtliche Verpflichtung, keinen Fluggast ohne das erforderliche Visum zu befördern, was vor dem Abflug zu kontrollieren gewesen sei- wurde der Rechtsstreit zur Klärung dieser Frage an das Ausgangsgericht zurückverwiesen.
BGH, Urteil vom 15.5.2018, X ZR 79/17