05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

gewerblicher Rechtsschutz

Das geistige Eigentum und der faire Wettbewerb werden im Wesentlichen über den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht geschützt. Zum Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gehören in erster Linie das Wettbewerbsrecht sowie die gewerblichen Schutzrechte, wie das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und das Markenrecht.

Geistige Schöpfungen können auch durch das Urheberrecht geschützt sein. Die Pflege und die Verteidigung von Patenten, Gebrauchs-, und Geschmacksmustern und Marken sowie die Durchsetzung der gewerblichen Schutz- und Urheberrechte sind ein entscheidender Faktor für den dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.

Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher vor unlauterem Wettbewerb. Mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen werden die gewerblichen Schutzrechte häufig verteidigt. Diese Mittel dienen der effektiven Durchsetzung von Rechten, erfordern jedoch ein schnelles und entschlossenes Handeln.

Wir stehen Ihnen beratend beim Aufbau und der Verteidigung Ihrer gewerblichen Schutzrechte und in Fragen des Wettbewerbsrechtes gerne zur Verfügung.

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