Einwilligung des Patienten ist Vergütungsvoraussetzung bei der Krankenhausbehandlung
Das Bundessozialgericht hat ausgeurteilt, dass dann, wenn es an einer wirksamen Einwilligung des Patienten fehlt, das Krankenhaus dem Patienten gegenüber rechtswidrig handelt. Denn weder das SGB V noch das KHG und auch das KHEntgG eröffnen dem Krankenhaus gegen die Krankenkasse einen Vergütungsanspruch für rechtswidrige Behandlungen.
BSG, Urteil vom 8.10.2019, B 1 KR 3/19 R und
BSG, Urteil vom 19.3.2020, B 1 KR 20/19 R