Neues Pandemiegesetz ab dem 14.5.2020 bringt Änderungen.
Mit dem “ Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite „, welches am 14.5.2020 vom Bundestag verabschiedet wurde, treten folgende Regelungen und Änderungen in Kraft:
° Die gesetzliche Krankenversicherungen sollen Corona-Tests grundsätzlich bezahlen – auch wenn die Person keine Symptome hat,
° Pflegekräfte sollen eine Prämie von bis zu 1.000 € von den Krankenkassen erhalten,
° Die Gesundheitsämter sollen in Zukunft auch negative Testergebnisse und die Zahl genesener Fälle melden,
° Mit insgesamt 50 Millionen Euro soll die Digitalisierung der Gesundheitsämter vorangebracht werden,
° Bei einem Verdienstausfall wegen der Quarantäneverordnung können die Betroffenen 12 Monate lang eine Erstattung beantragen. Bisher war dies nur 3 Monate lang möglich.
Quelle: Bundesregierung