05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Fragen von heute. Planen für morgen.

Wissen Sie, was morgen auf Sie wartet? Zugegebenermaßen eine rhetorische Frage, denn niemand kann in die Zukunft schauen. Auch wir nicht. Aber was uns als beratende Anwälte für Sie antreibt, ist die Gestaltung von Zukunft – das Planen für Morgen. Durch vorausschauende Regelungen, stabile Vertragswerke und engagierte Vertretung in zukunftsweisenden Auseinandersetzungen. Denn wir sind überzeugt davon, dass aus den Antworten auf die Fragen von heute die Lösungen für morgen entstehen.

Wir bei Bürrig. Kanand. Willms. finden diese Lösungen. Mit juristischem Know-how. Mit interdisziplinärer Arbeit im Team. Mit Ihnen.

Unser Team besteht aus diesem Grund aus erfahrenen Spezialisten und kompetenten Fachanwälten. Aus Menschen, die mit Erfahrung für Ihre Belange eintreten und mit Energie Zukunft für Sie gestalten. Als Anwälte. Als Berater. Als Partner.

Herzlich willkommen bei Bürrig. Kanand. Willms.

Mit Erfahrung und Energie.

"Unser Leben stellt uns jeden Tag vor neue Herausforderungen, im Privaten wie im Geschäftlichen."

Unsere Rechtsgebiete