05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Zwangsversteigerungsrecht

Oftmals als Nebengebiet erkannt stellt sich das Zwangsversteigerungsrecht als eine zunehmend bedeutungsvollere Materie dar. Eine Vielzahl von Erwerbsmöglichkeiten privat wie auch gewerblich genutzter Grundstücke und Objekte ergibt sich über die Zwangsversteigerung.

Die Kenntnis der Gesetzesänderungen erleichtert für den Interessenten den Einstieg in die rechtlich eigenständige Materie und bedingt wirtschaftlich interessante Möglichkeiten. Auch umgekehrt ergeben sich für denjenigen, dem die Zwangsversteigerung seines Objektes droht, vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung des Verfahrens und zur Gegenwehr, die nur bei Kenntnis dieser Möglichkeiten ausgeschöpft werden können.

Letztendlich wird das Zwangsversteigerungsrecht aufgrund der zum 01.01.1999 eingetretenen Änderung des lnsolvenzrechtes weitere Bedeutung gewinnen. Bei der all umfassenden Beschlagnahme des Eigentums eines Insolvenzschuldners im Insolvenzverfahren wird für die grundbuchlich gesicherten Gläubiger die Situation neu definiert, da der Insolvenzverwalter auch in der Zwangsversteigerung Anspruch auf Erlösanteile geltend machen kann.

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