05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Baurecht (privates und öffentliches)

Die Kanzlei ist auf dem Gebiet des privaten Baurechts tätig und vertritt sowohl die Auftraggeber- als auch die Auftragnehmerseite mit dem Ziel, berechtigte Ansprüche durchzusetzen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Durch selbstständige Beweisverfahren wird die Beweissicherung vorgenommen, die in diesem Rechtsgebiet von besonderer Bedeutung ist. Häufig ergeben sich Streitigkeiten um den Werklohn auf der einen und wegen Mängelrechten, ausgelöst durch Baumängel, auf der anderen Seite.

Unsere Tätigkeit im öffentlichen Baurecht umfasst vor allem Zulässigkeitsfragen bei der Errichtung und der Nutzung von baulichen Anlagen und Gebäuden in bauplanungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Hinsicht.

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