05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Wohneigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt im Fall einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstückes durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden, an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen und Flächen und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.

Besser bekannt ist das Wohnungseigentum als Eigentumswohnung. Bei dem Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund.  Häufig stellt sich die Frage, ob die Gemeinschaft oder der einzelne Sondereigentümer verpflichtet ist, bestimmte Reparaturkosten etc. zu übernehmen.  Schwierig ist die Frage, was einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums entspricht.

Wir helfen Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen und beraten Sie sowohl als Verwalter als Sondereigentümer oder als Wohnungseigentümergemeinschaft. Kommt es in einer Wohnungseigentümerversammlung zu einem Beschluss, der nicht in Ihrem Interesse ist, stellt sich die Frage, wie Sie hiergegen vorgehen können.

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein sehr schwieriges Themenfeld. Auch in diesem Rechtsgebiet stehen wir Ihnen mit Fachanwälten mit hoher Kompetenz und Sachkunde zur Seite.

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