05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Strafrecht

Das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht ist in dem Reich der Rechte das „Schmuddelkind“, mit dem niemand etwas zu tun haben möchte. Gleichwohl sind in sämtlichen privaten und unternehmerischen Bereichen straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Verfolgungsmaßnahmen möglich.

So können Unfälle jeglicher Art – wie z.B. ein Verkehrsunfall oder Anlagenunfälle mit Umweltgefährdungen – straf- und / oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Strafrechtliche Fragestellungen sind eben nicht auf Diebstahl, Betrug und Kapitaldelikte beschränkt. Strafnormen und Bußgeldtatbestände finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen, angefangen mit der Abgabenordnung bis zu zollrechtlichen Vorschriften.

Die zunehmende Komplexität strafrechtlicher Verbotsnormen führt nicht nur den wirtschaftlich Tätigen, sondern auch den „Normalbürger“ in die Strafbarkeit. Die Folgen können existenzbedrohend sein.

Daher sollte man sich frühzeitig richtig und umfassend informieren, so dass, wenn sich dann tatsächlich die Staatsanwaltschaft meldet, die eigene Überzeugung, man sei „unschuldig“, nicht dazu verleitet, auf eine professionelle Verteidigung zu verzichten. Denn als Beschuldigter steht man einem übermächtigen staatlichen Ermittlungsapparat gegenüber, gegen den nachlässige Verteidigung zwangsläufig zum Unterliegen führt.

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