05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Medizinrecht

Auf Behandlerseite stehen wir Ihnen in allen Bereichen des Vertragsarztrechtes, bei der Gründung oder dem Verkauf Ihrer Arztpraxis bzw. Ihres Eintrittes in eine bereits bestehende Berufsausübungsgemeinschaft einschließlich des Zulassungsverfahrens, bei der Gründung eines MVZs, einschließlich der gesamten weiteren vertraglichen Gestaltung und bei der Abwehr von Haftungsansprüchen mit jahrzehntelanger Erfahrung und Expertise zur Verfügung.

Auf Patientenseite prüfen wir für Sie hinreichend medizinisch abgesichert ob Sie aufgrund eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche fordern und mit Erfolgsaussicht geltend machen können.

Im Klageverfahren stehen wir Ihnen mit hochspezialisiertem juristischen Wissen und insbesondere mit Verständnis für Ihre persönliche – oftmals belastende- gesundheitliche Situation zur Seite.

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