Urheberrecht: Keine Arbeitgeberhaftung für illegales Filesharing durch Mitarbeiter
Ermöglicht ein Arbeitgeber über den Zugang zu einem betrieblichen Internetanschluss seinen Arbeitnehmern (abstrakt) das illegale Filesharing von Musiktiteln, dann haftet er für diese Urheberverletzungen weder als Störer noch als Täter. Eine anlasslose Belehrungs- und Kontrollpflicht besteht zumindest gegenüber volljährigen Arbeitnehmern nicht.
AG Charlottenburg, Urteil vom 8.6.2016, 231 C 65/16