Unwirksamkeit von mehreren Entgeltklauseln einer Sparkasse
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, dass mehrere vorformulierte Entgeltklauseln einer Sparkasse unwirksam sind und deshalb gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden dürfen.
BGH, Urteil vom 12.9.2017, XI ZR 590/15