05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die sich aufteilen lassen in Personengesellschaften einerseits und Körperschaften andererseits. Zu den wichtigsten Personengesellschaften zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft (KG) mit der Sonderform der GmbH & Co. KG, während als wichtigste und in der Praxis mit Abstand bedeutsamste Körperschaft die GmbH zu nennen ist. Nicht zu vergessen sind aber beispielsweise auch die Aktiengesellschaft (AG) und der Verein.

 

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, beginnend mit der Auswahl der für Sie passenden Gesellschaftsform, über die Gründungsformalitäten und Fragen der Gestaltung von Satzung, Geschäftsordnung und Geschäftsführeranstellungsvertrag, bis hin zur Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterbeschlüssen sowie – sollte sich dies einmal nicht durch gütliche Streitbeilegung im Vorfeld vermeiden lassen – im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung z. B. unter Gesellschaftern. Und nicht zuletzt stehen wir Ihnen auch im Falle der Liquidation und Abwicklung einer Gesellschaft mit Rat und Tat zur Seite.

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