05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Seniorenrecht

Wollen Sie auch dann, wenn Sie aufgrund eines Unfalles oder einer Erkrankung gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selber zu äußern sichergestellt wissen, dass Ihre persönlichen Vorstellungen von Art und Umfang einer ärztlichen Behandlung für Sie direkt umgesetzt werden können?

Wollen Sie sichergestellt wissen, dass ein naher Angehöriger oder eine Person Ihres Vertrauens für Sie als Rechtsvertreter tätig werden kann und die Bestellung eines Ihnen unbekannten Betreuers durch das Betreuungsgericht vermeidbar ist?

Dann wenden Sie sich rechtzeitig an uns; wir fertigen Ihre ganz persönliche und Ihren konkreten Vorstellungen entsprechende Patientenverfügung nebst korrespondierender Vorsorgevollmacht und/oder die passende Bestattungsverfügung.

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