05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Mediation

In unserer Kanzlei wird neben den klassischen juristischen Möglichkeiten, einen Konflikt beizulegen, die Mediation als Konfliktlösung angeboten. Konflikte sind oft Ergebnis misslungener Kommunikation; das Feedback des Empfängers entspricht nicht den Erwartungen oder der Intention des Absenders. Konfliktregelung ist immer davon abhängig, ob die Kommunikation gelingt. Besondere Bedeutung hat die Mediation bei Streitigkeiten aus den Bereichen des Familien- und Wirtschaftsrechts.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen 2 ausgebildete Mediatoren als Vermittlungsperson bei der Konfliktregelung zur Verfügung. Beide Mediatoren sind Fachanwälte für Familienrecht, was eine besondere Kompetenz bei der Mediation familienrechtlicher Probleme begründet. Aber auch auf wirtschaftlichen und medizinrechtlichen Gebieten besitzen die Mediatoren durch langjährige Tätigkeit ein hohes Maß an Erfahrung.

Folgende Definitionsmerkmale verdeutlichen die Unterschiede zu rechtsförmigen Verfahren, die selbstverständlich ebenfalls in unserem Hause angeboten werden:

Externer Dritter
Der Mediator ist nicht am Konfliktgeschehen beteiligt; sie oder er vermittelt zwischen den Parteien und ist weder betroffen, noch in Bezug auf die Konfliktbeteiligten weisungsfähig.

Allparteilichkeit
Der Mediator fühlt sich allen Konfliktparteien gleich verpflichtet und nicht parteilich. Allparteilichkeit ist nicht das Gleiche wie Neutralität, denn der Mediator bemüht sich um Verständnis für die Sichtweise der Konfliktparteien und hat ein Interesse an der Klärung des Konfliktes. Er ist für den Prozessverlauf verantwortlich.

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