05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Sozialrecht

Die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland leben in der sozialen Marktwirtschaft. Die Bedeutung des Sozialstaates nimmt ständig zu. Die soziale Absicherung ist das wichtigste Zukunftsfeld der Rechtsordnung insgesamt. Wohlstand und sozialer Friede hängen von einem funktionierenden Sozialversicherungssystem ab. Der mit Abstand größte Haushaltsetat im Bund betrifft die soziale Sicherung.

Sozialrechtliche Probleme stellen sich in nahezu allen Lebensbereichen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Sozialrecht bildet die Zulassung von Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zur vertragsärztlichen Versorgung, das sogenannte Vertragsarztrecht. In diesen Bereich gehören auch die Erstattung von Behandlungskosten und die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, etwa mit Medikamenten, Krankengymnastik oder Sehhilfen.

Das Arbeitsrecht ist eng verbunden mit dem Sozialrecht. Nach einer Kündigung folgt häufig die Arbeitslosigkeit. Krankenkassen, Unfallversicherungs- und Rentenversicherungsträger sind bei Arbeitsunfähigkeit beteiligt. Sozialversicherungsrechtliche Probleme von großer wirtschaftlicher Bedeutung ergeben sich etwa bei (Schein-)Selbständigen, Ehegattenarbeitsverhältnissen und GmbH-Geschäftsführern.

Auch das Familienrecht ist oft betroffen. Vor, nach und während der Ehe bzw. der nichtehelichen Lebensgemeinschaft stellen sich sozialrechtliche Fragen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes unterscheidet sich, soweit der Ehegatte ein Kind hat, ob die Eheleute zusammen oder getrennt leben. Nach der Scheidung ist der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz des geschiedenen Ehegatten zu überprüfen; in der Regel endet die zuvor geltende Familienversicherung. Schließlich ist bei der Scheidung der komplizierte Versorgungsausgleich durchzuführen.

Im Verkehrsrecht stellen sich bei Unfällen sozialversicherungsrechtliche Fragen nicht nur im Rahmen der Haftung, sondern auch bei der Schadensberechnung. In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten ist oftmals die gesetzliche Unfallversicherung beteiligt.

Fragen des Schenkungs- und Erbrechts werden im Falle der Bedürftigkeit relevant, etwa bei Eintritt des Pflegefalls. Hier gilt es – insbesondere im Hinblick auf den Regress des Sozialleistungsträgers -, frühzeitig eine Absicherung zu treffen.

Fragen des Wettbewerbsrechts ergeben sich – nicht zuletzt wegen des europäischen Rechts -, soweit Ärzte, Krankenhäuser oder sonstige Leistungserbringer Zusammenschlüsse bilden. Dies ist eine zunehmende Problematik des Zulassungs- und Krankenhausrechts, insbesondere im Hinblick auf Versorgungsstrukturen wie die Praxisgemeinschaft, die Gemeinschaftspraxis oder die integrierte Versorgung.

Im Versicherungsrecht ist die Abgrenzung zwischen privater und gesetzlicher Sozialversicherung vorzunehmen. Hier entscheidet nicht nur die Beitragsbemessungsgrenze, ob eine private Versicherung möglich ist.
Schließlich ist eine enge Verbindung zum Steuerrecht gegeben, da Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge häufig gleichgelagerte Rechtsfragen aufwerfen. Ein weites Tätigkeitsfeld stellen hier die Betriebsprüfungen dar.

Abschließend findet – wie in allen Rechtsgebieten – die Mediation als Konfliktlösungsmethode im Recht der Sozialversicherung Einzug. In der Praxis relevant ist dies im Konflikt zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen und Zulassungsgremien (Kassenärztliche Vereinigung). Aber auch in den behördlichen Verfahren – etwa dem Widerspruchsverfahren und den Schiedsstellenverfahren – wird versucht, außergerichtliche Lösungen zu finden.

Das Sozialrecht umfasst im Wesentlichen folgende Gebiete:

– Ausbildungsförderung, BAföG
– Arbeitsförderung, SGB III
– Grundsicherung, SGB II, SGB XII, BKGG
– Krankenversicherung, SGB V
– Vertragsärzte, Krankenhäuser, Krankenkasse, Kassenärztliche Vereinigung
– Pflegeversicherung, SGB XI, HeimG
– Rentenversicherung, SGB VI
– Unfallversicherung, SGB VII
– Schwerbehinderung und Rehabilitation, SGB IX
– Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII
– Soziale Entschädigung
– Wohngeld
– Unterhaltsvorschuss
– Kindergeld, Elterngeld, Elternzeit

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