05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Mietrecht

Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig in allen Fragen des Mietrechtes.
Wir offerieren Ihnen die Möglichkeit, einen Mietvertrag, den Sie als Mieter vorgelegt bekommen haben oder als Vermieter vorlegen möchten vor Abschluss überprüfen zu lassen. Wir helfen Ihnen bei der Vertragsgestaltung und auch dann wenn es heißt, ein Mietverhältnis aufzukündigen.

Sie möchten offene Mietzinsansprüche geltend machen oder ein Mieterhöhungsbegehren formulieren?  Auch in diesem Bereich stehen wir Ihnen zur Seite.

Gleiches gilt für die Abwehr unberechtigter Mieterhöhungsbegehren Nebenkostennachzahlungsansprüchen oder für den Fall der Mangelhaftigkeit einer Wohnung bzw. einer Gewerberäumlichkeit.  Unser Team verfügt in den vorgenannten Bereichen über eine langjährige Erfahrung und über ein hohes Maß an Fachkompetenz, wovon Sie als Mandant natürlich profitieren.

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