05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Vertragsarztrecht

Das ärztliche Vertragsrecht und das Vertragsarztrecht  sind Teilbereiche des Medizinrechts.

Insbesondere die Vertragsgestaltung bei Gründung, Änderung, Zusammenschluss oder Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, MVZ oder Krankenhäusern erfordert weit möglichste Rechtssicherheit. Hierbei sind wir für Sie da.

Das Vertragsarztrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vertragsärzten (Ärzte mit kassenärztlicher Zulassung) und Krankenkassen. Rechtsstreitigkeiten betreffen etwa die Erteilung oder Entziehung einer Zulassung oder Ermächtigung sowie die Prüfung und Rückforderung von Honoraren, z.B. im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Auch hier beraten, unterstützen und vertreten wir Sie gerne.

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