05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Verkehrsrecht

Bearbeitet werden verkehrsrechtliche Streitigkeiten, also insbesondere die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen aus Verkehrsunfällen gegenüber den Versicherern. Vor allem wird gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vorgegangen, Schadensersatz sowie Schmerzensgeld gefordert und erforderlichenfalls auch gerichtlich durchgesetzt. Auch Bußgeld- und Strafsachen aus dem Bereich des Verkehrsrechts werden übernommen.

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