05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Erbrecht

Schon zu Lebzeiten sollte man sich rechtzeitig um die eigene Rechtsnachfolge kümmern, um eine geregelte und für die zurückbleibenden Angehörigen zu bewältigende Abwicklung zu gewährleisten.

Ob dies am besten durch die Erstellung eines Einzeltestamentes, eines gemeinschaftlichen Ehegattentestamentes oder eines Erbvertrages erfolgen sollte und welche Formerfordernisse Sie einhalten müssen, besprechen wir mit Ihnen angesichts Ihrer persönlichen Lebenssituation.

Wie Sie Ihre letztwilligen Verfügungen formulieren sollten, um möglichst keine oder die geringste Erbschaftssteuer auszulösen, wie Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen und ob die Anordnung einer Testamentsvollstreckung für Ihren Nachlass sinnvoll ist, erläutern wir Ihnen gerne.
Dass eine Erbschaft nicht nur Freude machen, sondern auch unerwünscht sein kann, wissen Sie.

Wie man eine automatisch angefallene Erbschaft ausschlagen kann, wer zu den Erben gehört, welche Haftungsrisiken mit der Erbenstellung einhergehen, wie eine Erbengemeinschaft auseinandersetzt wird und wie der Nachlass zu verwalten ist, ist zudem Gegenstand unserer erbrechtlichen Beratung.

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