05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Sicherstellung einer poststationären Thromboseprophylaxe

Der fehlende Hinweis im Entlassungsbrief zur Fortführung der Antithromboseprophylaxe nach Entlassung unverzüglich den Hausarzt aufzusuchen stellt eine Verletzung der Informationspflicht des § 630 c I 1 BGB dar. Eine grobe Verletzung der ärztlichen Informationspflicht kann in analoger Anwendung des § 630h V 1 BGB zu einer Beweislastumkehr führen.

KG, Urteil vom 7.12.2017, 20 U 132/16

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