05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Schimmelpilz als Mangel einer neu errichteten Wohnung

Eine neu errichtete Eigentumswohnung ist mangelhaft, wenn es dort bis zur Abnahme zum Eintrag von Nässe kommt, die ein über die normale Hintergrundbelastung hinausgehendes Schimmelpilzwachstum auslöst. Schimmelpilzwachstum in Innenräumen ist ein Gesundheitsrisiko, dessen Beseitigung der Erwerber einer neu errichteten Wohnung vom herstellenden Verkäufer verlangen kann, ohne dass dem die Unverhältnismäßigkeit der Kosten oder des Aufwandes entgegen stehen. Beruft sich der nacherfüllende Unternehmer im Prozess auf die Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigungskosten, kann dies eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung zum Ausdruck bringen, so dass es einer Fristsetzung nach § 637 I BGB für den Vorschuss zur Selbstvornahme nicht mehr bedarf. Auf eine vorausgegangene vermeintliche Zuvielforderung des Erwerbes beim Umfang der beanspruchten Mangelbeseitigung kommt es dann nicht an. Der Erwerber hat gegen den Verkäufer neben der Leistung Anspruch auf Ersatz der aufgewendeten Sachverständigenkosten.

OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2019, 1 U 116/18

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