Samstagszuschlag auch für Radiologen und Strahlentherapeuten
Auch Radiologen und Strahlentherapeuten erhalten seit dem 1.1.2019 an einen Zuschlag, wenn sie an Samstagen zwischen 7 und 14 Uhr Patienten behandeln. Der Bewertungsausschuss hat am 12.12.2018 Die Aufnahme der GOP 01102 in die Präambel 25.1 Nr. 2 EBM beschlossen.