05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Neues Pandemiegesetz ab dem 14.5.2020 bringt Änderungen.

Mit dem “ Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite „, welches am 14.5.2020 vom Bundestag verabschiedet wurde, treten folgende Regelungen und Änderungen in Kraft:

° Die gesetzliche Krankenversicherungen sollen Corona-Tests grundsätzlich bezahlen – auch wenn die Person keine Symptome hat,
° Pflegekräfte sollen eine Prämie von bis zu 1.000 € von den Krankenkassen erhalten,
° Die Gesundheitsämter sollen in Zukunft auch negative Testergebnisse und die Zahl genesener Fälle melden,
° Mit insgesamt 50 Millionen Euro soll die Digitalisierung der Gesundheitsämter vorangebracht werden,
° Bei einem Verdienstausfall wegen der Quarantäneverordnung können die Betroffenen 12 Monate lang eine Erstattung beantragen. Bisher war dies nur 3 Monate lang möglich.

Quelle: Bundesregierung

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