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Nach Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen drohen Aachen Diesel-Fahrverbote

Das Verwaltungsgericht Aachen hat heute durch Urteil entschieden, dass dann, wenn die Stadt Aachen es gemeinsam mit dem Land NRW nicht schafft, die Stickoxid-Grenzwerte bis Ende 2018 durch andere Maßnahmen einzuhalten, ab dem 1.1.2019 ein Diesel-Fahrverbot in Kraft tritt.

In Aachen hatte die Deutsche Umwelthilfe gegen das Land NRW geklagt.

Das Verwaltungsgericht Aachen folgt mit seinem Urteil der Linie des Grundsatzurteiles des Bundesverwaltungsgerichtes, nach dem Diesel-Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erklärt wurden.

Quelle: Süddeutsche.de 8.6.2018

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