05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Digitale Krankmeldung soll bald den “ gelben Schein “ ablösen

Das Bundeskabinett billigte am 18.9.2019 einen Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Altmeier zum Bürokratieabbau, der ab 2021 ein elektronisches Meldeverfahren anstelle der bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorsieht. Der Gesetzesentwurf beinhaltet eine digitale Alternative zu Meldeschein im Hotel sowie Vereinfachungen für Steuerpflichtige und Existenzgründer.

Ab 2021 sollen die gesetzlichen Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn du Dauer der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung informieren.

Quelle: aerzteblatt.de vom 18.9.2019

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