05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Bundestag beschließ Organspendengesetz

Das Parlament hat am 14.2.2019 das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes“ mehrheitlich und lediglich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion beschlossen. Voraussichtlich Anfang April soll es in Kraft treten.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zufrieden zeigte sich Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer. Das Gesetz sei ein großer Schritt nach vorne, weil es strukturelle Hürden beseitigt und die Krankenhäuser bei der wichtigen Aufgabe nicht länger alleine lässt.

Auch die Patientenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Marina Stamm-Fibich begrüßte das Gesetz. Das Gesetz stärkt die Zusammenarbeit und die Strukturen bei der Organspende.

Quelle: aerzteblatt.de

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