05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Bundesregierung will Tarifeinheitsgesetz ändern

Die Bundesregierung will die im Tarifeinheitsgesetz enthaltene Regelung zur Tarifkollision verändern, so wie es ihr das BVerfG in seinem Urteil von Juli 2017 aufgegeben hatte. Durch die von Union und SPD vorgesehen Änderung sollen nun auch die Interessen von gewerkschaftlich organisierten Berufs- bzw. Arbeitnehmergruppen, die auch vom Minderheitstarifvertrag erfasst sind, berücksichtigt werden. Ein bestimmtes Verfahren, mit dem die Interessen einer Minderheitsgewerkschaft ernsthaft und wirksam berücksichtigt werden, wollen die Regierungsparteien bewusst nicht vorgeben.

Quelle: aerzteblatt.de vom 28.11.2018

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