05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Bundeskabinett will Masernimpfpflicht beschließen

Das Masernschutzgesetz soll am 17.7.2019 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Damit hält Bundesgesundheitsminister Spahn ungeachtet der zuletzt geäußerten Kritik an einer verpflichtenden Masernimpfung für Gesundheitsberufe, Personal in Schulen und Kindertageseinrichtungen fest.

Zu den medizinischen Einrichtungen gehören unter anderem Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Arzt- und Zahnarztpraxen und Geburtshäuser. Ebenso gilt die Impfpflicht für alle, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten betreut werden oder in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen untergebracht sind.

Quelle: aerzteblatt.de

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