Behandlungsfehler: Schadensrisiko bleibt gering
2017 wurden von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern 1.783 Fälle gezählt, in denen ärztliche Behandlungsfehler festgestellt wurden. In 69,7 Prozent der gemeldeten Fälle konnten keine Behandlungsfehler festgestellt werden; in 5,88 Prozent der Fälle konnte zwar ein Behandlungsfehler, aber kein Haftungszusammenhang zwischen diesem Fehler und der Gesundheitsschädigung des Patienten festgestellt werden.
Quelle: aerzteblatt.de