05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Arzt muss bei relativer Indikation für Operation über konservative Alternative aufklären

Wenn für einen anstehenden operativen Eingriff nur eine relative Indikation besteht, muss der Patient über die alternativ bestehende konservative Behandlungsmöglichkeit als echte Behandlungsalternative aufgeklärt werden.

Auch wenn die Wahl der Behandlungsmethode zwar primär Sache des Arztes ist, muss der Patient dann, wenn mehrere Behandlungsmöglichkeiten, unter denen der Patient eine echte Wahlmöglichkeit hat, durch entsprechend vollständige Aufklärung die Möglichkeit bekommen, selber entscheiden zu können, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will. Je weniger dringlich der Eingriff ist, desto weitgehender sind Maß und Genauigkeitsgrad der Aufklärungspflicht. So ist bei einer nur relativen Indikation auch eine Aufklärung über die Möglichkeit einer abwartenden Behandlung oder das Nichtstun geboten.

OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2017, 5 O 28/13

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