05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

500.000 € für geistig behindertes Mädchen

In einem 12 Jahre währenden Haftungsprozeß gegen einen Gynäkologen hat das OLG Hamm einem geistig behinderten Mädchen 500.000 € Schmerzensgeld zugesprochen. Der Arzt hatte das Mädchen vor 12 Jahren per Kaiserschnitt entbunden. Stunden nach der Geburt versagte der Kreislauf, eine Wiederbelebung wurde erforderlich. Eine Blutuntersuchung zur Ursachenfindung wurde aber zunächst nicht durchgeführt, was nach Ansicht des Gerichtes einen groben Behandlungsfehler darstellte. Das Neugeborene hatte eine hormonbedingte Unterzuckerung, die mit der Gabe von Glukose leicht hätte behoben werden können. So aber hat die unentdeckte Unterzuckerung zu einer irreversiblen massiven Hirnschädigung des kleinen Mädchens geführt, für die der Arzt verantwortlich ist.
Das Mädchen ist ein Pflegefall und wird von den Eltern zuhause versorgt. Über das Schmerzensgeld hinaus verurteilte das Gericht den Gynäkologen zur Zinszahlung in 6-stelliger Höhe und zur Tragung sämtlicher dem Mädchen im Laufe seines Lebens durch die Behinderung entstehender Kosten.

OLG Hamm, Urteil vom 4.12.2018, I-26 U 9/16

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