Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine bei Persönlichkeitsverletzungen
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber einer Internet-Suchmaschine – hier: www.google.de – nicht verpflichtet ist, sich vor der Anzeige eines Suchergebnisses darüber zu vergewissern, ob die von den Suchprogrammen aufgefundenen Inhalte Persönlichkeitsrechtsverletzungen beinhalten. Der Suchmaschinenbetreiber muss erst re agieren, wenn er durch einen konkreten Hinweis von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Kenntnis erlangt.
BGH, Urteil vom 27.2.2018, VI ZR 489/16