Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht
Das Sozialgericht München hat die Entziehung der Zulassung eines Gynäkologen, der ein 5 Jahren keine Fortbildungspunkte gesammelt hatte, bestätigt. Es stellte eine gröblichste Verletzung vertragsärztlicher Grundpflichten fest. Eine Nachreichung der Fortbildungspunkte sei nicht möglich, da es sich bei § 95 d III 4 SGB V um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt.
Sozialgericht München, Urteil vom 24.5.2017, S 38 KA 205/16