Wirksamkeit eines nur noch in Kopie vorhandenen Testamentes
Bei der Frage, ob ein Testament vom Erblasser durch Vernichtung widerrufen worden ist, lässt sich der Gesichtspunkt, dass die Anforderungen an den Nachweis einer Vernichtungshandlung nicht zu hoch ansetzen, falls sich das später verschwundene Original bis zuletzt im Gewahrsam des Erblassers befand und Anzeichen für Handlungen eines Dritten fehlen, nicht heranziehen, wenn der Erblasser in den Jahren vor seinem Tod nicht in einer gegenüber Dritten weitestgehend geschützten Spähre wie einer privaten Wohnung, sondern zunächst in einer Seniorenresidenz und hernach in einem Pflegeheim gewohnt hat.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2016, I – 3 Wx 250/15