05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Widerruf eines Matratzenkaufs ist auch nach Entfernung der Verpackung möglich

Es ging um den Internetkauf einer Matratze zum Preis von 1.094,52 €.

Zum Sachverhalt:

Bei Lieferung war die Matratze mit einer Schutzfolie versehen; diese entfernte der Käufer. Einige Tage später, teilte er der Verkäuferin mit, dass er die Matratze leider zurückgeben müsse und dass sie den Rücktransport über eine Spedition veranlassen solle. Als die Verkäuferin dieser Aufforderung nicht nachkam, beauftragte er selber eine Spedition und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises und die Kosten der Spedition.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25.7.2017:

Nach Auffassung des BGH hat der Käufer vorliegend wirksam von seinem Widerrufsrecht gem. § 312g I BGB Gebrauch gemacht. Es liege kein Sonderfall des Vertrages zur Lieferung versiegelter Ware vor. Eine Matratze könne der Verkäufer, wenn auch mit einigem Aufwand, reinigen und in einen hygienisch einwandfreien Zustand versetzen. Die Entfernung der Schutzfolie habe somit das Widerrufsrecht des Käufers nicht entfallen lassen.

BGH, Urteil vom 25.7.2017, VIII ZR 194/16

 

Unsere Rechtsgebiete