05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Widerruf der Approbation als Zahnarzt wegen Steuerhinterziehung

Bei der Entscheidung über den Approbationswiderruf können die Feststellungen eines zuvor ergangenen Strafurteils berücksichtigt werden, sofern keine gewichtigen Anhaltspunkte gegen ihre Richtigkeit sprechen. Eine Steuerhinterziehung nach § 370 I Nr. 1 AO kann die Berufsunwürdigkeit begründen.

VGH Bayern, Beschluss vom 28.11.2016, 21 ZB 16.436

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