05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Weiterbildung muss befristetes Arbeitsverhältnis des Arztes prägen

Die Weiterbildung zum Facharzt muss zeitlich und inhaltlich so strukturiert sein, dass sie das Beschäftigungsverhältnis des Arztes „prägt“ – sonst ist die Befristung des Arbeitsvertrages angreifbar.

Zum Sachverhalt:

Eine Fachärztin für Innere Medizin hatte gegen die Befristung ihres Arbeitsvertrages zum Erwerb der Anerkennung für den Schwerpunkt „Gastroenterologie“ geklagt.

Befristung kann nachträglich unwirksam sein

Mit Erfolg: Ein die Befristung rechtfertigender Sachgrund liegt den Richtern zufolge nur dann vor, wenn Arbeitgeber und Arzt beim Abschluss des Arbeitsverhältnisses festgelegt haben, welches Weiterbildungsziel angestrebt und welcher Weiterbildungsbedarf durch die Vorgaben der Weiterbildungsordnung entstehen wird.

Kommentar der Ärztegewerkschaft „Marburger Bund“:

Der Erfolg der Klage könnte vielen Ärzten die Perspektive eröffnen, ihre Befristung gerichtlich überprüfen zu lassen und gleichzeitig eine strukturierte Weiterbildung zum Facharzt einzufordern.

Bundesarbeitsgericht, Urteil zum Aktenzeichen 7 AZR 597/15

 

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