Vorsorgliche Brustdrüsenentfernung bei erhöhtem Brustkrebsrisiko im Einzelfall beihilfefähig
Das wegen familiärer Vorbelastung und einer Genmutation erhöhte Risiko einer Frau, an Brustkrebs zu erkranken kann eine Krankheit im beihilferechtlichen Sinne darstellen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass auch das individuelle Risiko, innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes zu erkranken dazu führe, dass die Kosten übernommen werden müssen.
BVerwG, Urteil vom 28.9.2017, 5 C 10/16