VG Koblenz verneint Namensänderung eines Kindes zulasten des Vaters
Ein aus den Nachnamen beider Eltern zusammengesetzter Doppelname darf nach der Trennung der Eltern nur dann verkürzt werden, wenn schwerwiegende Gründe die Änderung des Nachnamens zum Wohl des Kindes erforderlich machen. Die Einwände der Mutter, die Tochter habe aufgrund des Namens schulische Probleme und fühle sich aus dem Familienverband ausgeschlossen, überzeugten das Gericht im entschiedenen Fall nicht.
VG Koblenz, Urteil vom 18.7.2017, 1 K 759/16