Verkehrsunfall: Ersatz von Sachverständigenkosten
Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeuges gehören zu dem mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadens erforderlich und zweckmäßig ist. Verlangt der Sachverständige bei Vertragsschluss Preise, die – für den Geschädigten erkennbar- deutlich überhöht sind, kann sich die Beauftragung dieses Sachverständigen als nicht erforderlich erweisen. Dem Geschädigten obliegt im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes eine gewisse Plausibilitätsprüfung der geforderten Preise.
BGH, Urteil vom 24.4.2016, VI ZR 50/15