05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Veräußerung der Arztpraxis an ein MVZ- neue Hürden durch das Bundessozialgericht

Das Bundessozialgericht hat durch ein Urteil aus dem letzten Jahr die Übernahme von Vertragsarztzulassungen durch Krankenhaus-MVZs deutlich erschwert. Nach derzeit herrschender Meinung ist auch der Praxisabgeber nunmehr verpflichtet, für einen Zeitraum von 3 Jahren im bisherigen Umfang im übernehmenden MVZ tätig zu sein. Eine Reduktion der Arbeitszeit ist frühestens nach einem Jahr und dann auch nur im eine Vierte-Stelle pro Jahr möglich.

Unser Rat:

Planen Sie zwischen dem Zeitpunkt der Praxisveräußerung an ein Krankenhaus-MVZ und dem Übergang in den Ruhestand künftig einen Zeitraum von 3 Jahren ein.

Bundessozialgericht, B 6 KA 21/15 R

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