05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Urheberrecht: Verwendung von Musik-Samples

Steht der künstlerischen Entfaltungsfreiheit ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränkt, können die Verwertungsinteressen des Tonträgerherstellers zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben. Dem Gesetzgeber wäre es allerdings zur Stärkung  der Verwertungsinteressen nicht von vornherein verwehrt, das Recht auf freie Benutzung mit einer Pflicht zur Zahlung einer angemessenen Vergütung zu verknüpfen.

Somit hat das BVerfG die noch vom BGH gesehene Urheberrechtsverletzung durch die Übernahme einer Tonspur aus einem Musikstück im Wege des sog. Samplings verneint. Der Einsatz von Samples sei eines der stilprägenden Elemente des Hip-Hop, den es ohne diese Technik nicht gäbe. Der Schutz kleiner und kleinster Teile eines Musikwerkes durch ein Leistungsschutzrecht, das im Zeitablauf die Nutzung des kulturellen Bestandes weiter erschweren oder unmöglich machen würde, sei von verfassungs wegen nicht gegeben.

BVerfG, Urteil vom 31.5.2016, 1 BvR 1585/13

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