Unlautere Werbung: SMS-Mitteilung
Auch eine SMS-Mitteilung, durch die auf ein gemeinnütziges Projekt hingewiesen wird, stellt Werbung dar, wenn aus ihr das werbende Unternehmen und dessen Geschäftsgegenstand hinreichend erkennbar wird. Die Versendung einer solchen SMS ohne vorherige Zustimmung des Empfängers ist deshalb als unlautere belästigende Werbung einzustufen.
OLG Frankfurt, Urteil vom 6.10.2016, 6 U 54/16