05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Tierärzte haften wie Humanmediziner für grobe Behandlungsfehler

Der Bundesgerichtshof entschied im Rahmen der Entscheidung VI ZR 247/15, daß Tierärzte den Humanmedizinern entsprechend für Behandlungsfehler, dh für Tätigkeiten, die nicht dem einzuhaltenden fachlichen Standart entsprechen, einzustehen haben.

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