Sozialversicherungsrecht: Wegeunfall bei Unterbrechung des Arbeitsweges wegen Arztbesuch
Ein Arztbesuch vor Arbeitsbeginn zur Blutabnahme und Kontrolle von Blutwerten stellt auch dann eine primär privatnützige Tätigkeit dar, wenn diese Untersuchung zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit dient und der Arbeitgeber den späteren Arbeitsbeginn vorab genehmigt hat. Befindet sich der Versicherte insoweit nicht auf einem Betriebsweg ist ein entsprechender Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung damit allenfalls möglich, wenn es sich bei der Arztpraxis um einen von der Rechtsprechung anerkannten „dritten Ort“ handelt, was aber eine dortige Aufenthaltsdauer von mindestens 2 Stunden voraussetzt.
BSG, Urteil vom 5.7.2016, B 2 U 16/14 R