Schmerzensgeld wegen unrechtmäßiger Fixierung
Wegen der Fixierung und Zwangsmedikation einer Psychiatriepatientin trotz fehlender richterlicher Genehmigung muss das Land Hessen einer Patientin 12.000 € Schmerzensgeld zahlen. Aufgrund der fehlenden Genehmigungen seien die Fixierungen rechtswidrig gewesen. Dasselbe gelte für die Zwangsbehandlung der Klägerin.
Im Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass die Fünf- und Sieben-Punkt-Fixierung von Patienten in Krankenhäusern und Psychiatrien von einem Richter genehmigt werden muss- zumindest dann, wenn sie länger als eine halbe Stunde dauert. Die Fesselung des Körpers, wenn sie eine halbe Stunde überschreitet stellt für den Patienten eine Freiheitsentziehung dar.
Das Land und nicht das Krankenhaus war zum Schadenersatz verpflichtet, da die Unterbringung von psychisch Kranken dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient und somit eine staatliche Aufgabe ist.
Urteil des OLG Frankfurt vom 22.7.2019, 8 U 59/18