Schmerzensgeld nach grobem Behandlungsfeher bei Halswirbelsäulen-Operation
Ist vor einer HWS-Operation eine neurologische Untersuchung geboten und unterbleibt diese, ist die Operation nicht indiziert. Die Vornahme eines schwerwiegenden operativen Eingriffs ohne zuvor gesicherte Diagnose kann als grober Behandlungsfehler zu werten sein. Aufgrund dessen hat das OLG Hamm einer infolge einer Halswirbelsäulenoperation querschnittsgelähmten, selbständig atmungsunfähigen und sprachbeeinträchtigten Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000,- € und die Ersatzpflicht hinsichtlich materieller Schäden festgestellt.
OLG Hamm, Urteil vom 15.11.2016, I-26 U 37/14