Schmerzensgeld für Mutter nach Verwechslung bei künstlicher Befruchtung
Das Oberlandesgericht Hamm hat einer Mutter 7.500 € Schmerzensgeld zugesprochen, der in einer Arztpraxis bei einer künstlichen Befruchtung „falsches“ Sperma übertragen wurde. Die Pflichtverletzung der Ärzte hätte zu einer körperlich-psychischen Beeinträchtigung der Frau beigetragen.
OLG Hamm, Urteil vom 4.4.2018, 3 U 66/16