05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Schadenersatz wegen nicht indizierter lebensverlängernder Maßnahme

Eine lebenserhaltende ärztliche Maßnahme ist nur gerechtfertigt, wenn sie indiziert ist und dem Willen des Patienten entspricht. Das gilt nicht nur für das ursprüngliche Legen, sondern auch für das Beibehalten einer PEG-Sonde. Für die Indikation einer lebensverlängernden Maßnahme ist entscheidend, welches Behandlungsziel neben der rein zeitlichen Verlängerung bewirkt wird.

LG München I, Urteil vom 18.1.2017, 9 O 5246/14

 

 

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